Erlangung der Gemeinnützigkeit

Was muss ich unternehmen, damit mein Verein als gemeinnützig anerkannt wird? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob die beabsichtigten Zwecke des Vereins überhaupt steuerbegünstigt sind. Steuerbegünstigte Zwecke sind gemeinnützige (§ 52 der AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

Sofern Sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Zweck steuerbegünstigt ist, ist im zweiten Schritt die Vereinssatzung zu erstellen. Die Satzung muss den Inhalt, der in die Abgabenordnung aufgenommenen Mustersatzung, enthalten (Anlage 1 zu § 60 AO).

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