Welche Vorteile genießt ein gemeinnütziger Verein?
Wenn ein Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, führt das dazu, dass er auf seine Gewinne grundsätzlich keine Körperschaftsteuer, das ist die Einkommensteuer der Vereine, zahlt und auch keine Gewerbesteuer. Die einzige Ausnahme besteht dort, wo sich der Verein außerhalb seiner Satzungszwecke wirtschaftlich, also gewerblich betätigt. Wenn er in diesen Bereich – den man wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nennt – Gewinne erzielt, dann sind sie Körperschaft- und Gewerbesteuer pflichtig. Gemeinnützige Vereine genießen außerdem bestimmte Privilegien in der Umsatzsteuer – manche Leistungen sind umsatzsteuerbefreit oder können zumindest mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz 7 % statt 19 % angeboten werden. In der Praxis spielt schließlich die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen eine besondere Rolle. Als gemeinnütziger Verein könnt ihr, wenn ihr von einem Spender eine Spende erhaltet, nämlich eine Zuwendungsbestätigung ausstellen und mit dieser Zuwendungsbestätigung kann der Spender dann seine Steuerlast mindern.
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