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Aug 22 2023
22. August 2023

Umsatzsteuerpflicht trotz Gemeinnützigkeit

  • 18:00
  • ONLINE/ZOOM

In Deutschland gelten für gemeinnützige Vereine, die als solche anerkannt sind, besondere steuerliche Regeln. Generell sind gemeinnützige Vereine von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, solange sie ihre Einnahmen im Rahmen der sogenannten „ideellen Tätigkeit“ (also der satzungsgemäßen, nichtwirtschaftlichen Tätigkeit), der Vermögensverwaltung und der Zweckbetriebe erzielen.

Doch wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Gemeinnützigkeit eines Vereins bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht! Die Einnahmen der Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs können der Umsatzsteuer unterliegen.

In unserem Zusatzwebinar am 22. August gibt euch Steuerberaterin Judith Awater verständliche Erklärungen und praktische Leitlinien, um sicher durch die komplexen Umsatzsteuerregelungen zu navigieren.

Agenda:

  • Welche Leistungen des Vereins können der Umsatzsteuer unterliegen?
  • Wie oft muss geprüft werden: Wird der Verein plötzlich umsatzsteuerpflichtig?
  • Wann ist ein Verein zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet?
  • Wann muss der Verein Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
  • Welche Umsatzsteuerfallen gibt es?
  • Wie wird die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt?

Referentin: Judith Awater