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Nov 02 2021
2. November 2021

Haftung von Vorständen

  • 18:00
  • ONLINE/ZOOM

Wie umgeht man Fallstricke und vermeidet Risiken?

Das Vereinsleben ist genauso wie der Alltag nicht frei von Risiken und Schadensfällen. Es gilt der „Grundsatz der Vereinshaftung“, der besagt, dass Mitglieder eines e.V. nicht für Verluste und Schäden im Verein über den Vereinsbeitrag hinaus haften. Für den Vorstand ist die Situation eine andere: Sie können nach § 26 BGB unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie ihre Geschäftsführungspflichten schuldhaft verletzen oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllen. Im Vereinfacher-Webinar am 2. November erläutern Dr. Dirk Schwenn und Thomas Krüger diese Haftungsfallen.

Agenda:

  • Haftung von Vorständen gegenüber dem Verein
  • Haftung von Vorständen gegenüber außenstehenden Dritten
  • Unerlaubte Handlungen, Haftung aus Rechtsgeschäften
  • Steuerrechtliche Haftung, Haftung wegen Verletzung von Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Spendenhaftung
  • Wege zur Haftungsvermeidung

Referenten: Dr. Dirk Schwenn und Thomas Krüger