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Mar 23 2021
23. März 2021

Gefahr von Scheinselbständigkeit in Vereinen

  • 18:00
  • ONLINE/ZOOM

Die deutsche Zollverwaltung hat ihr Personal um 25 Prozent (über 1.600 Planstellen) aufgestockt und prüft – ebenso wie die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – schwerpunktmäßig Honorar-/ Freie-Mitarbeiter- und Übungsleiter-Verträge sowie Auftragsverhältnisse jeder Art auf mögliche „Scheinselbständigkeit“. Seit einigen Jahren stehen dabei auch zunehmend Vereine im Prüfer-Fokus.

Derartige Betriebsprüfungen können für Vereine mit erheblichen Kosten für die Vergangenheit verbunden sein. Die Behörden können nämlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zuzüglich Säumniszuschläge für die letzten vier Jahre, in schweren Fällen sogar für 30 Jahre, nachfordern. Hinzu kommen unkalkulierbare Risiken bei Unfällen, die nicht von der Berufsgenossenschaft getragen werden. Hier hilft nur ein aktives Monitoring hinsichtlich der Handhabung bei Auftragnehmern.

Die Abgrenzung zwischen abhängiger, d.h. angestellter Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ist dabei alles andere als leicht. Dr. Volker Vogt, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird eine Einordnung des Themas geben sowie Gestaltungshinweise und Hilfestellung aufzeigen.