Wegen Corona: keine Umsatzsteuer auf Sachspenden bis zum 31.12.2021

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wegen Corona: keine Umsatzsteuer auf Sachspenden bis zum 31.12.2021

Bis Ende 2021 ist auf Waren, die Einzelhändler aufgrund der Corona-Pandemie an gemeinnützige Organisationen spenden, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Worum geht es?

Viele Einzelhändler können ihre Waren aufgrund den coronabedingten Regelungen nur in eingeschränkter Art und Weise verkaufen. Die Folge davon ist, dass die Warenlager überfüllt sind. Hinzu kommt, dass viele Händler diesen Platz für neue Waren benötigen (z.B. Modeverkäufer für die Frühjahrs- und Sommermode). Um Platz zu schaffen, besteht die Möglichkeit, die unverkaufte Waren an gemeinnützige Organisationen zu spenden, die diese Spenden wiederum bedürftigen Personen zukommen lassen können.

In steuerrechtlicher Hinsicht ist dieses Vorgehen jedoch insoweit problematisch, als dass der Gesetzgeber eine Sachspende wie einen Verkauf behandelt. Der Einzelhändler muss daher auf die Spende Umsatzsteuer berechnen. Mangels Endverbraucher ist es auch der jeweilige Unternehmer, der die Umsatzsteuer letztendlich zu tragen hat. Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich herbei nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende.

Was sieht nun das Schreiben des BMF vor?

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