Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen

Dialyse
Geschrieben von: André Schoon

Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen

Die Tätigkeit der Dialysevereine ist als steuerbegünstigter Zweckbetrieb zu behandeln. Ob ein Dialyseverein das Gebot der Selbstlosigkeit erfüllt, ist für den Einzelfall zu prüfen.

Worum geht es?

Wenn ein Dialyseverein von der Steuerbegünstigung profitieren will, muss er die Gemeinnützigkeit nachweisen. Dazu muss es sich bei dem Verein um einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb handeln. Hierbei stellt sich das Problem, dass Dialysevereine im Wettbewerb zu steuerpflichtigen niedergelassenen Ärzten stehen. Zudem muss Selbstlosigkeit vorliegen. Dazu nahm nun das Finanzministerium Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Verwaltungsanweisung Stellung.

Wann sind die genannten Voraussetzungen erfüllt?

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