Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von gemeinnützigen Vereinen im Bereich des Rettungsdienstes

Rettungsdienst
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von gemeinnützigen Vereinen im Bereich des Rettungsdienstes

Gemeinnützige Vereine, die nach öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis als Rettungsdienst tätig sind, können gemäß Art. 132 Abs.1 g MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit sein. Der BFH vertritt hierzu eine extensive Auslegung.

Einrichtung mit sozialem Charakter

Von der Umsatzsteuer sind unter anderem solche Einrichtungen befreit, die zur Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen erbringen, Art. 132 Abs. 1 g MwStSystRL. Hierunter fallen auch gemeinnützige Vereine im Bereich des Rettungsdienstes, da sie als Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt werden.

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