Neue Vorgaben für Bildungsanbieter: Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UstG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Oktober 2025 ein neues Informationsblatt veröffentlicht, das die Anforderungen für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG präzisiert (BMF-Schreiben v. 24.10.2025; Teil 2).
Worum geht es?
Am 24. Oktober 2025 hat das BMF ein neues Informationsblatt zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG veröffentlicht. Ziel des Schreibens ist es, die Voraussetzungen zu präzisieren, unter denen Veranstaltungen als begünstigte Leistungen gelten und somit von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Regelung betrifft insbesondere Vorträge, Kurse und andere wissenschaftliche oder belehrende Veranstaltungen, die in einem schulischen, akademischen oder beruflichen Kontext stattfinden. Ausgenommen von der Befreiung sind jedoch Veranstaltungen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Was sind die wesentlichen Inhalte des BMF-Schreibens?
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Bildnachweis: Mirko Kuzmanovic, Stock-Fotografie-ID: 2192725680
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