Zu viel gezahlte Rente nicht erstattungspflichtig
Wird zunächst ungerechtfertigt eine zu geringe Rente ausgezahlt und anschließend rückwirkend eine höhere bewilligt, muss die zu geringe Rente vom Versicherten zurückgewährt werden. Diese Rückgewährpflicht ist allerdings grundsätzlich auf die Differenz zwischen der zu geringen und der eigentlich zustehenden Rente begrenzt. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 01.02.2017 (Az. L 2 R 55/15)...