Einladungsfristen: Wann ist eine Frist angemessen?
Wenn die Vereinsatzung keine Frist für die Einladung regelt, ist bei reinen Geselligkeitsvereinen mit nur ortsansässigen Mitgliedern eine Frist von mindestens einer Woche akzeptabel.
Wenn die Vereinsatzung keine Frist für die Einladung regelt, ist bei reinen Geselligkeitsvereinen mit nur ortsansässigen Mitgliedern eine Frist von mindestens einer Woche akzeptabel.
Das Ständige Schiedsgericht der Dritten Liga ist ein echtes Schiedsgericht i.S.d. Zivilprozessordnung und kann daher einem Fußballverein eine Geldauflage wegen des Abrennens von Pyrotechnik durch einen Anhänger auferlegen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Spende“ und „Sponsoring“ häufig gleichgesetzt, dabei bestehen wichtige Unterscheide – besonders im Steuerrecht. Deshalb lohnt es sich, den Unterschied zwischen beiden Formen der Förderung zu kennen. In diesem Video erläutert Gemeinnützigkeitsexperte Thomas Krüger, worin die Unterschiede zwischen „Spenden“ und „Sponsoring“ bestehen und worauf Vereine achten sollten, wenn Sie...
"Ist mein gemeinnütziger Verein eigentlich umsatzsteuerpflichtig?", hat sich jeder Schatzmeister schon gefragt. Steuerberaterin Heide Bley sagt: "Es kommt darauf an!"
Für die Abberufung aller Organmitglieder ist grundsätzlich das Organs zuständig, das auch für die Bestellung zuständig ist...
Die Satzung einer gemeinnützigen Organisation muss den Satzungszweck und die Art seiner Verwirklichung so konkret wie möglich darstellen. Allerdings ist keine wortwörtliche Übernahme der Mustersatzung der Abgabenordnung erforderlich.
Dr. Dirk Schwenn spricht mit dem Datenschutzrechtsexperten Jannis Sothmann über die Pflichten der Vereine beim Thema Datenschutz. Alle Vereine sind verpflichtet, die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz zu berücksichtigten. Darüber hinaus wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt, wenn (1.) der Verein "sensible Daten", z.B. Gesundheitsdaten der Mitglieder, verarbeitet oder wenn (2.) mehr als 20 Personen mit der...
Herabsetzung der Umsatzsteuersätze: Regelsteuersatz: 16 % (statt 19 %), ermäßigter Steuersatz: 5 % (statt 7 %) - betroffener Zeitraum: 1.7.2020 bis 31.12.2020. Das ist wichtig für Vereine mit "umsatzsteuerbaren Umsätzen" (Steuerberater-Fachchinesisch). Grundsätzlich kann man festhalten, dass solche Umsätze im unternehmerischen Bereich anfallen, aber welche Auswirkungen hat das für die Praxis? Aber: Hat mein Verein...
Die an Vereine, Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ausgezahlte Corona-Soforthilfe darf vom Finanzamt wegen Steuerschulden nicht gepfändet werden...
Der Gesetzgeber räumt Unternehmen und Vereinen mehr Zeit bei Umwandlungen ein. Auch steuerlich ist ein verlängerter Rückwirkungszeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.