Fußball-Co-Trainer ist kein Arbeitnehmer
Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Co-Trainer nicht abhängig beschäftig war. Weder war der Trainer weisungsgebunden, noch sollte er im Krankheitsfall oder sonst leistungsunabhängig bezahlt werden. Mit Urteil vom 17.07.2015 (Az. L f R 1570/12) hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschieden, dass ein Co-Trainer eines Vereins der...