Corona: Soforthilfe-Programme in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz werden für Vereine verlängert

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona: Soforthilfe-Programme in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz werden für Vereine verlängert

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie haben die Landesregierungen der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beschlossen, ihre bestehenden Soforthilfe-Programme für Vereine zu verlängern.

Was wurde in Niedersachsen beschlossen?

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen und Sportvereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie vom 05.08.2020 insoweit geändert, als dass nun eine Antragsstellung bis zum 15.11.2020 möglich ist. Antragsbereichtigt sind Sportvereine und -verbände, die ordentliche Mitglieder des Landessportbundes Niedersachsen (LSB) sind sowie die Gliederungen des LSB. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Sportorganisation bzw. der jeweilige Sportverein einen Liquiditätsengpass infolge der Corona-Pandemie erlitten hat und in ihrer Existenz bedroht ist. Die Förderung erfolgt in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 70 % der entstehenden Unterdeckung, höchstens 50.000,00 EUR. Für den LSB oder den Gliederungen sowie den Sportverbänden, die eine verbandseigene Sportschule oder ein anerkanntes Leistungszentrum betreiben, beträgt die Fördersumme maximal 150.000,00 EUR.

Was hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz konkret beschlossen?

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