Corona: kostenloser Rücktritt von Reisevertrag möglich?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Corona: kostenloser Rücktritt von Reisevertrag möglich?

Auch ohne Reisewarnung der Auswärtigen Amtes ist es möglich, von einer Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie kostenlos zurückzutreten. Es muss keine Entschädigung an den Reiseveranstalter gezahlt werden.

Worüber musste das Amtsgericht Stuttgart entscheiden?

Der Kläger möchte von einem Reiseunternehmen Erstattungen für eine von ihm stornierte und später tatsächlich ausgefallene Kreuzfahrt haben. Der Kläger buchte am 20.11.2019 eine Kreuzfahrt, die vom 18.06. – 30.06.2020 stattfinden sollte. Am 20.04.2020 trat der Kläger vom Reisevertrag zurück. Der Kläger hatte bereits eine Anzahlung i.H.v. 1.639,60 EUR erbracht und zahlte auch die Stornokostenrechnung i.H.v. 992,60 EUR. Mit Schreiben vom 26.05.2020 sagte das Reiseunternehmen die Kreuzfahrt ab, da diese aufgrund der COVID-19-Beschränkungen nicht wie geplant durchführbar sei. Die genannten Beträge fordert der Kläger nunmehr zurück.

Wie hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden ?

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