Profifußballer hat Recht auf Informationen über Provisionszahlungen an seine Beratungsfirma

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Profifußballer hat Recht auf Informationen über Provisionszahlungen an seine Beratungsfirma

Ein Profifußballer kann Auskunft darüber verlangen, welche Provision seine Beratungsfirma für einen von ihm selbst in Auftrag gegebenen Vereinstransfer erhalten hat.

Worum ging es in der Entscheidung des Landgerichts Köln?

Beim Kläger handelt es sich um einen ehemaligen Lizenzspieler des 1. FC Köln. Die Beklagte betreibt eine Spielerberateragentur und führt den Kläger als einen ihrer betreuten Spieler auf ihrer Internetseite auf. Der Kläger verlängerte unter Beteiligung der beklagten Beratungsagentur seinen Spielervertrag beim 1. FC Köln bis Juni 2021. Anfang 2018 wechselte er dann für 1,5 Millionen EUR zu dem russischen Fußballverein Dynamo Moskau.

Die beklagte Agentur erhielt für diesen Wechsel ins Ausland eine hohe Provision von dritter Seite. Dies teilte die Agentur dem Kläger auch mit. Der Kläger wollte jedoch wissen, wie viel die Beraterfirma für den Transfer von Köln nach Moskau erhalten hatte, was diese jedoch nicht mitteilen wollte. Er selbst hatte der Agentur keine Provision gezahlt. Er ist jedoch der Ansicht, er hätte der beklagten Spielervermittlung den Auftrag erteilt, ihn nach Russland zu vermitteln. Daraus resultiere sein Anspruch auf Auskunft dahingehend, welche weiteren Zahlungen die Spieleragentur für seine Vermittlung erhalten habe. Die Spieleragentur meint hingegen, dass ein konkreter Vertrag zwischen ihr und dem Spieler mit dem Ziel, den Spieler an Dynamo Moskau zu vermitteln, gar nicht erst geschlossen worden sei und der Spieler daher auch kein Recht habe, Informationen über die gezahlten Provisionen zu erhalten.

Welche Entscheidung hat das Landgericht Köln getroffen?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar